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3. Mose 14
1 Und der HERR redete zu Mose:
2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden,
3 und der Priester soll nach draussen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,
4 dann soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel nehme und Zedernholz, Karmesin und Ysop.
5 Und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel über lebendigem Wasser in ein irdenes Gefäss hinein schlachte.
6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschlachtet worden ist.
7 Und er soll [davon etwas] auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage ausserhalb seines Zeltes bleiben.
9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: dann ist er rein.
10 Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengriess, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen.
12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.
13 Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.
14 Und der Priester nehme [etwas] von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses.
15 Und der Priester nehme [etwas] von dem Log Öl und giesse es in seine linke Hand.
16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge [etwas] von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN.
17 Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester [etwas] auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN.
19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.
20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.
21 Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengriess, mit Öl gemengt, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN.
24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.
25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme [etwas] von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses.
26 Und der Priester giesse [etwas] von dem Öl in seine linke Hand;
27 und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger [etwas] von dem Öl, das in seiner linken Hand ist.
28 Und der Priester tue [etwas] von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29 Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN.
30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -
31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.
32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann[, was vorgeschrieben ist].
33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze,
35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.
36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
38 dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus [für] sieben Tage verschliessen.
39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,
40 dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreisst und sie hinauswirft nach draussen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
41 Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draussen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der [herausgerissenen] Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus [damit] verputzen.
43 Wenn aber nach dem Ausreissen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht,
44 dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, [dann] ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: unrein ist es.
45 Man soll das Haus niederreissen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draussen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein.
47 Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt.
49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;
50 und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser in ein irdenes Gefäss hinein.
51 Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge [damit] das Haus siebenmal.
52 Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.
53 Den lebenden Vogel aber soll er nach draussen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: dann wird es rein sein.
54 Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze
55 und für den Aussatz des Kleides und des Hauses
56 und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck,
57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.
Übersetzung

 Luther 
 Elberfelder 
 Schlachter 
 King James V. 
 

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