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3. Mose 7
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es.
2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen.
3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN: ein Schuldopfer ist es.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. -
8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers, das man dem HERRN darbringt:
12 Wenn man es zum Dank darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengriess, [mit Öl] eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl.
13 Ausser den Kuchen soll man gesäuertes [Brot] als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer.
14 Und man soll [je] eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören.
15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen.
16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrigbleibt.
17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers am dritten Tag noch irgend etwas gegessen wird, dann wird es nicht [mehr] als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines wird es sein; und die Person, die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen.
19 Und das Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und [was] das Fleisch [betrifft], jeder Reine darf das Fleisch essen;
20 aber die Person, die Fleisch von dem Heilsopfer isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person soll aus ihren Volksgenossen ausgerottet werden.
21 Und wenn eine Person irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend etwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers, das dem HERRN gehört: diese Person soll aus ihren Volksgenossen ausgerottet werden.
22 Und der HERR redete zu Mose:
23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen.
24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.
25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt, - die Person, die es isst, soll aus ihren Volksgenossen ausgerottet werden.
26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh.
27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen ausgerottet werden.
28 Und der HERR redete zu Mose:
29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen.
30 Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer vor dem HERRN zu schwingen.
31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer von euren Heilsopfern dem Priester geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.
34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern, und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung von seiten der Söhne Israel. -
35 Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag, als man sie herantreten liess, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,
36 das der HERR geboten hat, ihnen von seiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man sie salbte: eine ewige Ordnung bei ihren Generationen.
37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer,
38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.
Übersetzung

 Luther 
 Elberfelder 
 Schlachter 
 King James V. 
 

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