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5. Mose 15
1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schulderlass halten.
2 Das aber ist die Sache mit dem Schulderlass: Jeder Gläubiger soll das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat für den HERRN einen Schulderlass ausgerufen.
3 Den Ausländer magst du drängen. Was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen,
4 damit nur ja kein Armer unter dir ist. Denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen,
5 wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, genau gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle.
6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat. Und du wirst vielen Nationen ausleihen, du aber wirst dir nichts leihen. Und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7 Wenn es einen Armen bei dir geben wird, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschliessen.
8 Sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig ausleihen, was für den Mangel ausreicht, den er hat.
9 Hüte dich, dass in deinem Herzen nicht der boshafte Gedanke entsteht: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe! - und dass dein Auge [dann] böse auf deinen Bruder, den Armen [sieht] und du ihm nichts gibst. Er aber würde über dich zum HERRN schreien, und Sünde wäre an dir!
10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht böse sein, wenn du ihm gibst. Denn wegen dieser Sache wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Geschäft deiner Hand.
11 Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Deinem Bruder, deinem Elenden und deinem Armen in deinem Land, sollst du deine Hand weit öffnen.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen.
13 Und wenn du ihn als Freien von dir entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen:
14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelterkufe. [Von allem], womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15 Und du sollst daran denken, dass [auch] du im Land Ägypten Sklave warst und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum befehle ich dir heute diese Sache.
16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen - weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gutgeht -,
17 dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird für immer dein Sklave sein; und auch deine Sklavin sollst du so behandeln.
18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn als Freien von dir entlässt. Denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet. Und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren:
20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an der Stätte, die der HERR erwählen wird.
21 Wenn aber ein Makel an ihm ist, [dass es] lahm oder blind [ist], irgendein schlimmer Makel, darfst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern.
22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermassen, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es giessen wie Wasser.
Übersetzung

 Luther 
 Elberfelder 
 Schlachter 
 King James V. 
 

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