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5. Mose 17
1 Du sollst dem Herrn, deinem Gott, keinen Ochsen oder Schaf opfern, das einen Fehl oder irgend etwas Böses an ihm hat; denn es ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
2 Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der Herr, dein Gott, geben wird, funden wird ein Mann oder Weib, der da Übels tut vor den Augen des Herrn, deines Gottes, daß er seinen Bund übergehet
3 und hingehet und dienet andern Göttern und betet sie an, es sei Sonne oder Mond, oder irgend ein Heer des Himmels, das ich nicht geboten habe,
4 und wird dir angesagt und hörest es, so sollst du wohl danach fragen. Und wenn du findest, daß gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist,
5 so sollst du denselben Mann oder dasselbe Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tod steinigen.
6 Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen Mund soll er nicht sterben.
7 Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und danach die Hand alles Volks, daß du den Bösen von dir tust.
8 Wenn eine Sache vor Gericht dir zu schwer sein wird, zwischen Blut und Blut, zwischen Handel und Handel, zwischen Schaden und Schaden, und was zänkische Sachen sind in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und hinaufgehen zu der Stätte; die dir der Herr, dein Gott, erwählen wird,
9 und zu den Priestern, den Leviten und zu dem Richter, der zu der Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.
10 Und du sollst tun nach dem, das sie dir sagen an der Stätte, die der Herr erwählet hat, und sollst es halten, daß du tust nach allem, das sie dich lehren werden.
11 Nach dem Gesetz, das sie dich lehren, und nach dem Recht, das sie dir sagen, sollst du dich halten, daß du von demselben nicht abweichest weder zur Rechten noch zur Linken.
12 Und wo jemand vermessen handeln würde, daß er dem Priester nicht gehorchte, der daselbst in des Herrn, deines Gottes, Amt stehet, oder dem Richter, der soll sterben; und sollst den Bösen aus Israel tun
13 daß alles Volk höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.
14 Wenn du ins Land kommst, das dir der Herr, dein Gott, geben wird, und nimmst es ein und wohnest drinnen, und wirst sagen: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker um mich her haben,
15 so sollst du den zum Könige über dich setzen, den der Herr, dein Gott, erwählen wird. Du sollst aber aus deinen Brüdern einen zum Könige über dich setzen. Du kannst nicht irgend einen Fremden, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen.
16 Allein daß er nicht viele Rosse halte und führe das Volk nicht wieder in Ägypten um der Rosse Menge willen, weil der Herr euch gesagt hat, daß ihr fort nicht wieder durch diesen Weg kommen sollt.
17 Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, daß sein Herz nicht abgewandt werde; und soll auch nicht viel Silber und Gold sammeln.
18 Und wenn er nun sitzen wird auf dem Stuhl seines Königreichs, soll er dies andere Gesetz von den Priestern, den Leviten, nehmen und auf ein Buch schreiben lassen.
19 Das soll bei ihm sein und soll drinnen lesen sein Leben lang, auf daß er lerne fürchten den Herrn, seinen Gott, daß er halte alle Worte dieses Gesetzes und die Rechte, daß er danach tue.
20 Er soll sein Herz nicht erheben über seine Brüder und soll nicht weichen von dem Gebot, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß er seine Tage verlängere auf seinem Königreich, er und seine Kinder in Israel.
Übersetzung

 Luther 
 Elberfelder 
 Schlachter 
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